Hypotheken FAQ´s (häufig gestellte Fragen)

Werden die Darlehen auch an andere Berufsgruppen vergeben?

  • Ja, jeder kann ein Darlehen erhalten - Voraussetzung: gute Bonität, gutes Objekt.

Finanzieren Sie bundesweit?

  • Ja.

Finanzieren Sie Immobilien im Ausland?

  • Nein. Sofern jedoch die Besicherung auf einer inländischen Immobilie möglich ist, kann das Darlehen auch zu anderen Zwecken verwendet werden.

Was für Nebenkosten erheben Sie?

  • Wir berechnen ab dem 3. Monat nach Darlehenszusage Bereitstellungszinsen von 0,25 % pro Monat;
  • Kontoführungsgebühr, Bearbeitungsgebühr und Teilauszahlungszuschläge erheben wir nicht.

Welche Objekte beleihen Sie?

  • Wir vergeben Darlehen für Kauf, Neubau, Umfinanzierung und Modernisierung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietet), Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern (Büros/Arztpraxen).

Was schließen Sie von der Beleihung aus?

  • reine Praxisfinanzierungen,
  • Krankenhäuser und Kliniken,
  • Hotels und Gaststätten bzw. Gästehäuser,
  • Ferienwohnungen und -häuser,
  • produzierendes Gewerbe und Lagerhallen,
  • Kindergärten.

Wie hoch beleihen Sie?

  • Max. 60 % des Verkehrswertes,
  • Mindestdarlehenssumme: 50.000 Euro.

Wie stellen Sie den Verkehrswert fest?

  • Wir benötigen ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (z. B. IHK, Handwerkskammer, Ortsgericht, Mitglied Bewertungsbeirat etc.).

Was kostet das Gutachten?

  • Die Kosten sind direkt vom Gutachter zu erfragen und vom Darlehensnehmer zu tragen.

Können Sie vereidigte Sachverständige empfehlen?

  • Auf Anfrage erhalten Sie gern eine Liste regional bzw. bundesweit tätiger Gutachter.

Benötigen Sie auch das Gutachten bei Neubauten?

  • Ja, der Sachverständige erstellt das Gutachten anhand der Unterlagen des Architekten.

Woher bekomme ich die restliche Finanzierung über 60 % hinaus?

  • Die nachrangige Finanzierung kann von anderen Anbietern, z. B. regional ansässigen Kreditinstituten übernommen werden.
  • Gegebenenfalls wird Ihnen Ihre Hausbank oder Bausparkasse behilflich sein.

Kann man bei Ihnen auch öffentliche Darlehen (z.B. KfW) beantragen?

  • Nein, das ist nur durch eine Geschäftsbank möglich.

Finanzieren Sie auch unbebaute Grundstücke?

  • Nein, die Finanzierung ist nur in Verbindung mit einer Immobilie möglich.

Wie zahlen Sie bei Neubauten aus?

Nach Baufortschritt:
  • 40 % der Darlehenssumme bei Rohbaufertigstellung,
  • 40 % der Darlehenssumme bei Innenputz,
  • 20 % der Darlehenssumme bei Fertigstellung.

Was benötigen Sie als Sicherheit?

  • Im jeweiligen Grundbuch ist eine erstrangige Grundschuld zu unseren Gunsten einzutragen.

Wie hoch ist die Tilgung?

  • Mind. 1 % p.a.; max. 5 % p.a.
  • Bei Objekten, die älter als 20 Jahre sind, beträgt die Mindesttilgung 1,5 % p.a.

Ist eine Tilgungsaussetzung möglich?

  • Ja, gegen Abtretung eines Bausparvertrages in Höhe der Darlehenssumme.
  • Die Abtretung von Lebensversicherungen ist nicht möglich.

Sind Sondertilgungen möglich?

  • Auf Anfrage individuelle Vereinbarung möglich.

Wie ist die Verrechnung?

  • Vierteljährlich nachträglich
  • Zahlungstermin jeweils zum 10. des letzten Quartalsmonats 10.03. – 10.06. – 10.09. – 10.12.

Wie lange können Sie mir den Zinssatz reservieren?

  • Die Konditionen sind freibleibend und werden erst bei Einreichung der gesamten Unterlagen festgelegt; max. sieben Tage.

Was muß ich tun, um ein Darlehen zu bekommen?

  • Darlehensanfrage oder gleich Darlehensantrag hier im Internet ausfüllen und an uns senden (E-Mail, Fax, Original im Postweg).
  • Sofern Sie in der Nähe wohnen oder arbeiten, beraten wir Sie gern in unserem Haus! Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns!
  • Wir schicken Ihnen gern die kompletten Antragsunterlagen zu; bei Interesse einfach ausfüllen, die Unterlagen gemäß Verzeichnis beilegen und zur Prüfung bei uns einreichen.

Kann der Darlehensantrag auch ohne Gutachten eingereicht werden?

  • Die Unterlagen können vorab auch ohne Gutachten zur Prüfung eingereicht werden; zur Vertragsausfertigung ist das Gutachten jedoch erforderlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • Etwa zwei Werktage.