Hypotheken FAQ´s (häufig gestellte Fragen)
Werden die Darlehen auch an andere Berufsgruppen vergeben?
- Ja, jeder kann ein Darlehen erhalten - Voraussetzung: gute Bonität, gutes Objekt.
Finanzieren Sie bundesweit?
Finanzieren Sie Immobilien im Ausland?
- Nein. Sofern jedoch die Besicherung auf einer inländischen Immobilie möglich ist, kann das Darlehen auch zu anderen Zwecken verwendet werden.
Was für Nebenkosten erheben Sie?
- Wir berechnen ab dem 3. Monat nach Darlehenszusage Bereitstellungszinsen von 0,25 % pro Monat;
- Kontoführungsgebühr, Bearbeitungsgebühr und Teilauszahlungszuschläge erheben wir nicht.
Welche Objekte beleihen Sie?
- Wir vergeben Darlehen für Kauf, Neubau, Umfinanzierung und Modernisierung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietet), Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern (Büros/Arztpraxen).
Was schließen Sie von der Beleihung aus?
- reine Praxisfinanzierungen,
- Krankenhäuser und Kliniken,
- Hotels und Gaststätten bzw. Gästehäuser,
- Ferienwohnungen und -häuser,
- produzierendes Gewerbe und Lagerhallen,
- Kindergärten.
Wie hoch beleihen Sie?
- Max. 60 % des Verkehrswertes,
- Mindestdarlehenssumme: 50.000 Euro.
Wie stellen Sie den Verkehrswert fest?
- Wir benötigen ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (z. B. IHK, Handwerkskammer, Ortsgericht, Mitglied Bewertungsbeirat etc.).
Was kostet das Gutachten?
- Die Kosten sind direkt vom Gutachter zu erfragen und vom Darlehensnehmer zu tragen.
Können Sie vereidigte Sachverständige empfehlen?
- Auf Anfrage erhalten Sie gern eine Liste regional bzw. bundesweit tätiger Gutachter.
Benötigen Sie auch das Gutachten bei Neubauten?
- Ja, der Sachverständige erstellt das Gutachten anhand der Unterlagen des Architekten.
Woher bekomme ich die restliche Finanzierung über 60 % hinaus?
- Die nachrangige Finanzierung kann von anderen Anbietern, z. B. regional ansässigen Kreditinstituten übernommen werden.
- Gegebenenfalls wird Ihnen Ihre Hausbank oder Bausparkasse behilflich sein.
Kann man bei Ihnen auch öffentliche Darlehen (z.B. KfW) beantragen?
- Nein, das ist nur durch eine Geschäftsbank möglich.
Finanzieren Sie auch unbebaute Grundstücke?
- Nein, die Finanzierung ist nur in Verbindung mit einer Immobilie möglich.
Wie zahlen Sie bei Neubauten aus?
Nach Baufortschritt:
- 40 % der Darlehenssumme bei Rohbaufertigstellung,
- 40 % der Darlehenssumme bei Innenputz,
- 20 % der Darlehenssumme bei Fertigstellung.
Was benötigen Sie als Sicherheit?
- Im jeweiligen Grundbuch ist eine erstrangige Grundschuld zu unseren Gunsten einzutragen.
Wie hoch ist die Tilgung?
- Mind. 1 % p.a.; max. 5 % p.a.
- Bei Objekten, die älter als 20 Jahre sind, beträgt die Mindesttilgung 1,5 % p.a.
Ist eine Tilgungsaussetzung möglich?
- Ja, gegen Abtretung eines Bausparvertrages in Höhe der Darlehenssumme.
- Die Abtretung von Lebensversicherungen ist nicht möglich.
Sind Sondertilgungen möglich?
- Auf Anfrage individuelle Vereinbarung möglich.
Wie ist die Verrechnung?
- Vierteljährlich nachträglich
- Zahlungstermin jeweils zum 10. des letzten Quartalsmonats 10.03. – 10.06. – 10.09. – 10.12.
Wie lange können Sie mir den Zinssatz reservieren?
- Die Konditionen sind freibleibend und werden erst bei Einreichung der gesamten Unterlagen festgelegt; max. sieben Tage.
Was muß ich tun, um ein Darlehen zu bekommen?
- Darlehensanfrage oder gleich Darlehensantrag hier im Internet ausfüllen und an uns senden (E-Mail, Fax, Original im Postweg).
- Sofern Sie in der Nähe wohnen oder arbeiten, beraten wir Sie gern in unserem Haus! Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns!
- Wir schicken Ihnen gern die kompletten Antragsunterlagen zu; bei Interesse einfach ausfüllen, die Unterlagen gemäß Verzeichnis beilegen und zur Prüfung bei uns einreichen.
Kann der Darlehensantrag auch ohne Gutachten eingereicht werden?
- Die Unterlagen können vorab auch ohne Gutachten zur Prüfung eingereicht werden; zur Vertragsausfertigung ist das Gutachten jedoch erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?