Arbeitgebermeldeverfahren
Für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2009 sind sämtliche Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die von den berufsständischen Versorgungswerken zur Beitragserhebung benötigten Daten monatlich elektronisch an diese zu übermitteln. Dies gilt sowohl für die Daten der Selbst- als auch die der Firmenzahler, bei denen Sie als Arbeitgeber den Zahlungsverkehr für den Gesamt-Pflichtbeitrag abwickeln (§ 28a Abs. 10 und Abs. 11 SGB IV).Für Pflichtbeiträge ist das Verfahren obligatorisch, für Höherversicherungsbeiträge optional.
Der Datenaustausch erfolgt in dem gesicherten Verfahren der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) stellt dafür eine Datenannahmestelle bereit. In deren Auftrag nimmt die DASBV Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH diese Funktion wahr. Empfänger der Daten sind die berufsständischen Versorgungswerke.
Nähere Einzelheiten zur Beitragserhebung können Sie der Internetseite www.dasbv.de entnehmen.