Ärzteversorgung Niedersachsen
Die Ärzteversorgung Niedersachsen besteht seit dem 01.01.1964. Ihre Mittel sind zweckgebunden und gesondert zu verwalten.
Aufgabe der Ärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Ärztekammer Niedersachsen und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.
Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss
- Hinterbliebenenrente
- Sterbegeld
- Überleitung der Versorgungsabgaben
Darüber hinaus kann zusätzlich ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Anschlussheilbehandlungen
Die Ärzteversorgung Niedersachsen unterliegt der Staatsaufsicht gemäß § 86 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG). Die Rechtsaufsicht wird danach vom Niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales und die Versicherungsaufsicht vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ausgeübt.
Gesetzliche Grundlage für die Ärzteversorgung Niedersachen ist § 12 Abs. 1. HKG