Mitgliedschaft in der Ärzteversorung Niedersachsen
Die Ärzteversorgung Niedersachsen ist ein berufsständisches Versorgungswerk. Berufsständische Versorgungswerke sind – anders als private Lebensversicherer einerseits und die gesetzliche Rentenversicherung andererseits – berufsständische Einrichtungen. Dies bedeutet: Die in Selbstverwaltung tätigen Beauftragten und Repräsentanten eines Versorgungswerkes sind Angehörige des Berufes selbst, in diesem Fall also Ärztinnen und Ärzte, die die Belange und Anforderungen selbst am besten kennen. Das Mitglied trifft nicht auf berufsfremde Verwalter seiner Angelegenheiten, sondern auf Kollegen. Das Versorgungswerk berücksichtigt deswegen nicht fremde Belange oder Interessen, sondern ausschließlich Gesichtspunkte des in ihm zusammengeschlossenen Berufsstandes selbst. Der Berufsstand kann selbst regeln, was sonst der Staat regeln würde.Ein berufsständisches Versorgungswerk ist unabhängig und eigenständig. Es ist zwar der Rechtsaufsicht des Staates und seiner Versicherungsaufsicht unterworfen, diese Aufsicht kann aber nur den Schutz der Mitglieder vor unrechtmäßigen oder unwirtschaftlichen Verfahrensweisen im Auge haben. Innerhalb dieses Rahmens ist das Versorgungswerk aber frei. Insoweit unterliegt es nur der internen Aufsicht seiner Mitglieder- oder Delegiertenversammlung, die ausschließlich aus Ärztinnen und Ärzten besteht.
Die berufsständische Versorgung ist nicht Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die berufsständischen Versorgungswerke sind eigenfinanziert. Sie erhalten keine Staatszuschüsse, sondern erfüllen ihren Versorgungsauftrag in Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln.
Die Ärzteversorgung Niedersachsen ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) in Köln, die der Wahrung, Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen aller berufständischen Versorgungswerke der freien Berufe dient.