Mitglieder der Ärzteversorgung Niedersachsen

Alle Angehörigen der Ärztekammer Niedersachsen sind kraft gesetzlicher Bestimmungen Mitglied der Ärzteversorgung Niedersachsen, sofern das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind Beamte auf Lebenszeit oder Sanitätsoffiziere als Berufssoldaten.

Angehörige der Ärztekammer Niedersachsen sind alle, die in Niedersachsen den Arztberuf aufgrund einer Approbation oder Berufserlaubnis ausüben (oder ausüben dürfen und in Niedersachsen wohnen).

Dies sind zum Beispiel:

  • Ärzte ohne ärztliche Berufsausübung (z.B. bis zur Einberufung zum Wehrdienst, bei Arbeitslosigkeit, aber auch bei Aufgabe der Berufstätigkeit, Stipendiaten)
  • Angestellte Ärzte
  • Ärztliche Vertreter
  • Ärzte in freier Praxis
  • Ärzte als Beamte auf Widerruf oder auf Zeit und Sanitätsoffiziere als Soldaten auf Zeit
  • Ärzte als wissenschaftliche Mitarbeiter in Forschung und Industrie, im Journalismus, als Informatiker usw.

Für diesen Kreis besteht Pflichtmitgliedschaft auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Niedersachsen.

Das gilt uneingeschränkt auch für Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit.