Sterbegeld (§ 23 ASO)

Beim Tode eines Mitgliedes der Ärzteversorgung Niedersachsen wird, zusätzlich zu den Hinterbliebenenrenten, ein Sterbegeld gezahlt. Das Sterbegeld steht nacheinander zu:
  • dem Ehegatten
  • den Kindern
  • den Eltern
  • den Geschwistern
Das Sterbegeld fällt nicht in den Nachlass.

Einen Antrag auf Sterbegeld finden Sie hier