Sterbegeld (§ 23 ASO)
Beim Tode eines Mitgliedes der Ärzteversorgung Niedersachsen wird, zusätzlich zu den Hinterbliebenenrenten, ein Sterbegeld gezahlt. Das Sterbegeld steht nacheinander zu:- dem Ehegatten
- den Kindern
- den Eltern
- den Geschwistern
Einen Antrag auf Sterbegeld finden Sie hier