Rehabilitationsmaßnahmen (§ 16 a ASO)
Einem Mitglied der Ärzteversorgung Niedersachsen, das Anwartschaft auf Berufsunfähigkeitsrente hat oder Berufsunfähigkeitsrente bezieht, kann auf Antrag ein einmaliger oder wiederholter Zuschuss zu den Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger- Rehabilitationsmaßnahmen oder
- Anschlussheilbehandlungen
Zuschüsse bleiben insoweit außer Betracht, als eine gesetzliche oder satzungsmäßige Erstattungspflicht von Dritten besteht (Beihilfe durch Arbeitgeber oder Krankenkassen).
Anträge auf Kostenbeteiligung für Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Anschlußheilbehandlung finden Sie hier
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