Versorgungsabgaben der Ärzteversorgung Niedersachsen

Die Höhe der zu entrichtenden Versorgungsabgabe richtet sich nach der Art der ärztlichen Tätigkeit und der Einkommenshöhe aus dieser Tätigkeit, d.h. es gibt unterschiedliche Beitragsregelungen für freipraktizierende Ärzte, angestellte Ärzte und für Ärzte ohne Berufsausübung.

Die aktuellen Beitragshöhen entnehmen Sie der Rubrik Versorgungsabgaben für das Geschäftsjahr 2010.