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	<title>Ärzteversorgung Niedersachsen</title>
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		<title>Dr. Gerd Pommer erhält das Bundesverdienstkreuz und die Ehrenschale der ABV</title>
		<link>https://www.aevn.de/dr-gerd-pommer-erhaelt-das-bundesverdienstkreuz-und-die-ehrenschale-der-abv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[a.mihajlovic]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2026 11:26:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes der Ärzteversorgung Niedersachsen, Dr. Gerd Pommer, wurde mit dem Bundesverdienstkreuz und der Ehrenschale der ABV ausgezeichnet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/dr-gerd-pommer-erhaelt-das-bundesverdienstkreuz-und-die-ehrenschale-der-abv/">Dr. Gerd Pommer erhält das Bundesverdienstkreuz und die Ehrenschale der ABV</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29. Januar 2026 wurde Dr. Gerd Pommer, ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes der Ärzteversorgung Niedersachsen (ÄVN), mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Mit der Auszeichnung wurde Dr. Pommer für sein lebenslanges Engagement für den ärztlichen Berufsstand geehrt. Über mehrere Jahrzehnte setze er sich dafür ein, die beruflichen Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, die lokale medizinische Versorgung zu fördern, Wissen weiterzugeben und die Forschung voranzutreiben.</p>
<p>Bereits am 15. November 2025 wurde Dr. Pommer mit der Ehrenschale der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) ausgezeichnet. Er erhielt die Auszeichnung auf der 48. Mitgliederversammlung der ABV für seinen herausragenden Einsatz für die berufsständische Altersvorsorge.</p>
<p>Rund 45 Jahre hat sich Dr. Pommer in den Gremien der ÄVN für seinen Berufsstand engagiert. 1979 wurde er in den Aufsichtsrat des Versorgungswerkes gewählt. Von 1994 bis 1998 und von 2004 bis 2017 übernahm er dessen Vorsitz. Anschließend wurde er zum Vorsitzenden des Vorstandes der Ärzteversorgung gewählt. Dieses Amt übte er bis 2024 aus.</p>
<p>Wir gratulieren Dr. Pommer zu diesen besonderen Auszeichnungen und danken ihm für seinen jahrzehntelangen Einsatz in der ÄVN. Für seinen persönlichen Weg wünschen wir ihm weiterhin alles Gute!</p>
<div id="attachment_7249" style="width: 198px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-7249" class="wp-image-7249 size-medium" src="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-188x300.jpg" alt="" width="188" height="300" srcset="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-188x300.jpg 188w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-200x319.jpg 200w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-400x638.jpg 400w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-600x957.jpg 600w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-642x1024.jpg 642w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-768x1226.jpg 768w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-800x1277.jpg 800w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1-963x1536.jpg 963w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Bundesverdienstkreuz-Zuschnitt-1.jpg 1054w" sizes="(max-width: 188px) 100vw, 188px" /></a><p id="caption-attachment-7249" class="wp-caption-text">Foto: Sascha Stüber</p></div>
<div id="attachment_7250" style="width: 180px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt.jpg"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-7250" class="wp-image-7250 size-medium" src="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt-170x300.jpg" alt="" width="170" height="300" srcset="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt-170x300.jpg 170w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt-200x353.jpg 200w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt-400x707.jpg 400w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt-580x1024.jpg 580w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt-600x1060.jpg 600w, https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/Foto-Ehrenschale-Zuschnitt.jpg 621w" sizes="(max-width: 170px) 100vw, 170px" /></a><p id="caption-attachment-7250" class="wp-caption-text">Foto: ABV e.V.</p></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/dr-gerd-pommer-erhaelt-das-bundesverdienstkreuz-und-die-ehrenschale-der-abv/">Dr. Gerd Pommer erhält das Bundesverdienstkreuz und die Ehrenschale der ABV</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mitgliedermagazin 2026</title>
		<link>https://www.aevn.de/mitgliedermagazin-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2026 11:00:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die aktuelle Ausgabe des Mitgliedermagazins finden Sie hier.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/mitgliedermagazin-2026/">Mitgliedermagazin 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Ausgabe des Mitgliedermagazins finden Sie <a href="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2026/02/2026-02-04_AeVN_Magazin_2026-lowres-rgb.pdf">hier.</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/mitgliedermagazin-2026/">Mitgliedermagazin 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Erhöhung von Anwartschaften und Renten</title>
		<link>https://www.aevn.de/erhoehung-von-anwartschaften-und-renten-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[a.mihajlovic]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jan 2026 12:26:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2026 sind die Anwartschaften und Renten der Ärzteversorgung Niedersachsen um 3,00 % gestiegen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/erhoehung-von-anwartschaften-und-renten-2/">Erhöhung von Anwartschaften und Renten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum 1. Januar 2026 sind die Anwartschaften und Renten der Ärzteversorgung Niedersachsen um 3,00 % gestiegen.</p>
<p>Diese Dynamisierung hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen im letzten Jahr beschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/erhoehung-von-anwartschaften-und-renten-2/">Erhöhung von Anwartschaften und Renten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Geschäftsjahr kompakt</title>
		<link>https://www.aevn.de/geschaeftsjahr-kompakt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 09:30:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aevn.de/?p=6971</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab sofort steht Ihnen unter "Zahlen und Fakten" der Kurzbericht "Geschäftsjahr kompakt 2024" zur Verfügung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/geschaeftsjahr-kompakt/">Geschäftsjahr kompakt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab sofort steht Ihnen unter &#8222;Zahlen und Fakten&#8220; der Kurzbericht &#8222;<a href="https://www.aevn.de/wp-content/uploads/2025/12/Geschaeftsjahr-kompakt-GJ-2024-AeVN.pdf">Geschäftsjahr kompakt 2024</a>&#8220; zur Verfügung.</p>
<p>Der Kurzbericht fasst wichtige Informationen des Geschäftsberichtes zusammen.</p>
<p>Viel Spaß beim Lesen!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/geschaeftsjahr-kompakt/">Geschäftsjahr kompakt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ärzteversorgung bleibt über Weihnachten geschlossen</title>
		<link>https://www.aevn.de/aerzteversorgung-bleibt-ueber-weihnachten-geschlossen-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Nov 2025 14:35:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 29. und 30. Dezember 2025 ist die Ärzteversorgung Niedersachsen wegen der Feiertage geschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/aerzteversorgung-bleibt-ueber-weihnachten-geschlossen-2/">Ärzteversorgung bleibt über Weihnachten geschlossen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29. und 30. Dezember 2025 ist die Ärzteversorgung Niedersachsen wegen der Feiertage geschlossen.</p>
<p>Bis zum 23. Dezember 2025 sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern für Sie da.</p>
<p>Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/aerzteversorgung-bleibt-ueber-weihnachten-geschlossen-2/">Ärzteversorgung bleibt über Weihnachten geschlossen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Freiwillige Zuzahlung 2025</title>
		<link>https://www.aevn.de/freiwillige-zuzahlung-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2025 08:49:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aevn.de/?p=7007</guid>

					<description><![CDATA[<p>Möchten Sie für das Jahr 2025 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember 2025 auf dem Konto der Ärzteversorgung Niedersachsen eingegangen sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/freiwillige-zuzahlung-2025/">Freiwillige Zuzahlung 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Möchten Sie für das Jahr 2025 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember 2025 auf dem Konto der Ärzteversorgung Niedersachsen eingegangen sind. Nur dann können sie für das Jahr 2025 berücksichtigt und bescheinigt werden. Wenn Sie die Beitragszahlung selbst vornehmen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Überweisung.</p>
<p>Bis zum 23. Dezember 2025 sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern für Sie da. Am 29. und 30. Dezember 2025 ist die Ärzteversorgung Niedersachsen wegen der Feiertage geschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/freiwillige-zuzahlung-2025/">Freiwillige Zuzahlung 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Warum erhöht die Ärzteversorgung ihre Renten nicht in gleichem Maße wie die DRV?</title>
		<link>https://www.aevn.de/warum-erhoeht-die-aerzteversorgung-ihre-renten-nicht-in-gleichem-masse-wie-die-drv-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Jun 2025 09:48:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aevn.de/?p=6953</guid>

					<description><![CDATA[<p>3,74 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2025. Die Ärzteversorgung Niedersachsen hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2025 um 2,00 % erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/warum-erhoeht-die-aerzteversorgung-ihre-renten-nicht-in-gleichem-masse-wie-die-drv-2/">Warum erhöht die Ärzteversorgung ihre Renten nicht in gleichem Maße wie die DRV?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>3,74 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2025. Die Ärzteversorgung Niedersachsen hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2025 um 2,00 % erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.</em></p>
<p>Zur Finanzierung ihrer Leistungen wendet die Ärzteversorgung das offene Deckungsplanverfahren an – eine Kombination aus dem Kapitaldeckungs- und dem Umlageverfahren. Dabei wird das Vermögen der Ärzteversorgung, welches sich aus den Beitragseinnahmen und Vermögenserträgen speist, am Kapitalmarkt investiert.</p>
<p>Ziel ist, eine Rendite oberhalb des Rechnungszinses zu erwirtschaften.</p>
<p><em>Doch, was ist der Rechnungszins eigentlich?</em></p>
<p>Der Rechnungszins gibt an, welche Rendite auf Beiträge bei der Kalkulation der Leistungen bereits eingerechnet ist.</p>
<p>Denn: Bei der Kalkulation der Renten des Versorgungswerkes wird eine Verzinsung in Höhe des Rechnungszinses bereits berücksichtigt. Die Rentnerinnen und Rentner erhalten diese inhärente Verzinsung bereits ab der ersten Rentenzahlung. Der Rechnungszins der Ärzteversorgung liegt seit 2016 bis voraussichtlich einschließlich des Geschäftsjahres 2025 bei 3,00 % &#8211; und steigt danach auf 3,50 %.</p>
<p>Sind die Voraussetzungen für eine Dynamisierung von Renten und Anwartschaften gegeben kommt diese noch hinzu.</p>
<p><em>Doch, wann ist eine Dynamisierung möglich?</em></p>
<p>Renten und Anwartschaften können dynamisiert werden, wenn die Ärzteversorgung ausreichend Überschüsse erwirtschaften konnte. Überschüsse entstehen, wenn beispielsweise die erzielte Nettorendite über dem Rechnungszins lag oder Gewinne in anderen Bereichen des Versorgungswerkes erzielt werden könnten. Damit ist das Dynamisierungspotenzial abhängig vom vorherigen Jahresabschluss. Zudem muss sichergestellt werden, dass ausreichend Sicherheiten vorhanden sind, damit die Ärzteversorgung ihr Leistungsversprechen nicht nur für diese, sondern auch für kommende Generationen halten kann.</p>
<p><em>Wie steht die Ärzteversorgung nun im Vergleich mit der DRV da?</em></p>
<p>Dadurch, dass der Rechnungszins bereits in die Rentenzahlungen der Ärzteversorgung einberechnet ist, haben die Renten der Ärzteversorgung im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen grundsätzlich ein höheres Ausgangsniveau als die Renten der DRV. Dadurch gewährleistet die Ärzteversorgung eine Grundversorgung ihrer Rentnerinnen und Rentner.</p>
<p>Das System des Versorgungswerkes setzt damit stärker als in der DRV auf höhere Ausgangsrenten und weniger stark auf Dynamisierung. Der Fokus auf eine höhere Ausgangsrente ermöglicht den Mitgliedern der Ärzteversorgung eine bessere Planbarkeit als Systeme, die hohe Dynamisierungen dann vorsehen, wenn diese wirtschaftlich möglich sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/warum-erhoeht-die-aerzteversorgung-ihre-renten-nicht-in-gleichem-masse-wie-die-drv-2/">Warum erhöht die Ärzteversorgung ihre Renten nicht in gleichem Maße wie die DRV?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mit uns sind Sie gut versorgt!</title>
		<link>https://www.aevn.de/mit-uns-sind-sie-gut-versorgt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 May 2025 10:45:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Niedersachsen ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/mit-uns-sind-sie-gut-versorgt/">Mit uns sind Sie gut versorgt!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Niedersachsen ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?</em></p>
<p><strong>Keine Wartezeiten<br />
</strong>Die Ärzteversorgung Niedersachsen kennt keine Wartezeiten. Was heißt das? Bereits mit Ihrer ersten Zahlung erwerben Sie sämtliche Leistungsansprüche. Dies kann insbesondere beim Berufsunfähigkeitsschutz von entscheidender Bedeutung sein.</p>
<p><strong>Keine Hinzuverdienstgrenze<br />
</strong>Zudem gibt es für Sie, die Mitglieder der Ärzteversorgung, keine Hinzuverdienstgrenzen beziehungsweise keine Anrechnung von Einkommen. Beziehen Sie eine (vorgezogene) Altersrente, können Sie weiterhin unbegrenzt Einkünfte erzielen, ohne dass diese auf die Rente angerechnet werden.</p>
<p><strong>Berufsschutz und Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr<br />
</strong>Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet das Versorgungswerk vollständigen Berufsschutz. Das betroffene Mitglied kann somit nicht auf berufsfremde Tätigkeiten verwiesen werden. Und der Berufsunfähigkeitsschutz der Ärzteversorgung bietet einen weiteren Vorteil: Bei Berechnung Ihrer Leistungshöhe wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren derzeitigen Beitrag bis zum 60. Lebensjahr in gleicher Höhe weitergezahlt hätten.</p>
<p><strong>Kinderzuschuss<br />
</strong>Berufsunfähigkeits- sowie Altersrentnerinnen und -rentner können zusätzlich zu ihrer Rente einen Kinderzuschuss erhalten. Dieser beträgt für Berufsunfähigkeitsrentnerinnen und -rentner 10,00 % und für Altersrentnerinnen und -rentner 5,00 %.</p>
<p><strong>Keine Anrechnung von Einkommen<br />
</strong>Auch auf die Hinterbliebenenrente werden weitere Einkommen nicht angerechnet. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Bezug einer eigenen Rente von einem Versorgungswerk und/oder aus einer Witwen- oder Witwerrente.</p>
<p><strong>60 % Witwen- beziehungsweise Witwerrente<br />
</strong>Mit einer Höhe von 60,00 % der Bezugsrente ist die Witwen- und Witwerrente der Ärzteversorgung Niedersachsen vergleichsweise hoch.</p>
<p><strong>Sterbegeld<br />
</strong>Ehepartnerinnen und -partner beziehungsweise Kinder von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/mit-uns-sind-sie-gut-versorgt/">Mit uns sind Sie gut versorgt!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Besonnene Anlage: SAA und ALM</title>
		<link>https://www.aevn.de/besonnene-anlage-saa-und-alm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Apr 2025 08:02:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aevn.de/?p=6868</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ziel der Kapitalanlage der Ärzteversorgung Niedersachsen ist es, langfristig eine Rendite über dem Rechnungszins zu erwirtschaften und zusätzliche Leistungserhöhungen zu ermöglichen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/besonnene-anlage-saa-und-alm/">Besonnene Anlage: SAA und ALM</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Ziel der Kapitalanlage der Ärzteversorgung Niedersachsen ist es, langfristig eine Rendite über dem Rechnungszins zu erwirtschaften und zusätzliche Leistungserhöhungen zu ermöglichen.</em></p>
<p>Dafür braucht es eine breit diversifizierte und immer wieder auf Chancen und Risiken geprüfte Anlagestrategie. Hier wirken die Strategische Asset Allokation (SAA) und das Asset Liability Management (ALM) auf die Erwirtschaftung verlässlicher Erträge für Sie, unsere Mitglieder.</p>
<p>Hinter den Abkürzungen verbergen sich Strukturen, die das Versorgungswerk auf eine verantwortungsbewusste und gleichzeitig chancenreiche Anlagestrategie ausrichten. Die SAA teilt das gesamte Anlageportfolio anhand langfristiger Kriterien auf: In welche Anlageklassen wird investiert? Wie viel Geld ist in Fremdwährungen angelegt? Wie lang sind die Laufzeiten bei verschiedenen Anleihen? Das Versorgungswerk legt Geld in Aktien, Renten, Immobilien und alternative Investments an. Diese Anlageklassen besitzen unterschiedliche Risiko- und Ertragsprofile. Der Anteil einzelner Anlagen ist durch die Anlageverordnung begrenzt. Das Versorgungswerk muss diese aufsichtsrechtlichen Regeln beachten und gleichzeitig eine optimale Aufteilung der Kapitalanlagen finden, um die besten Leistungen für seine Mitglieder zu erwirtschaften. Neben quantitativen Auswertungen mathematischer Modelle fließen in die SAA auch Expertenschätzungen zu den zukünftigen Entwicklungen der Kapitalmärkte ein.</p>
<p>Eine umsetzbare SAA ist das Ergebnis einer sogenannten Asset Liability Management Studie. Diese regelmäßig durchgeführte Studie gibt Impulse für die Anlagestrategie und berücksichtigt dabei die Verpflichtungsseite des Versorgungswerkes, um das Potenzial zur Erreichung der langfristigen Ziele der Ärzteversorgung Niedersachsen auszuschöpfen. Die Zusammensetzung der verschiedenen Anlageklassen ergibt ein attraktives Rendite-Risiko-Profil für das Versorgungswerk, was einerseits ausreichende Kapitalerträge am Markt ermöglicht und sich andererseits aber auch auf eine hohe Sicherheit des angelegten Geldes fokussiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/besonnene-anlage-saa-und-alm/">Besonnene Anlage: SAA und ALM</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Auch die Rente wird besteuert</title>
		<link>https://www.aevn.de/auch-die-rente-wird-besteuert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[k.rohloff]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Apr 2025 11:34:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aevn.de/?p=6866</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kommt die Rente, kommen neue Bestimmungen zur Besteuerung auf Sie zu – mit unterschiedlichen Freibeträgen und Bemessungsgrenzen. Diese Grundlagen<br />
sollten Sie über Steuern und Rente kennen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.aevn.de/auch-die-rente-wird-besteuert/">Auch die Rente wird besteuert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.aevn.de">Ärzteversorgung Niedersachsen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><em>Kommt die Rente, kommen neue Bestimmungen zur Besteuerung auf Sie zu – mit unterschiedlichen Freibeträgen und Bemessungsgrenzen. Diese Grundlagen</em><br />
<em>sollten Sie über Steuern und Rente kennen.</em></p>
<p>Mit dem Eintritt in die Rente ändern sich die für Sie geltenden Bestimmungen zur Besteuerung. Das Versorgungswerk zahlt grundsätzlich eine Bruttorente aus. Und die Empfängerinnen und Empfänger müssen ihre Bezüge nach einem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Allerdings wird nur ein Teil der Bruttorente überhaupt versteuert. Zur Berechnung der steuerpflichtigen Rente werden zwei Freibeträge angenommen. Der überschießende Teil der Rente wird als Teil des Einkommens mit einem individuellen Einkommensteuersatz belegt.</p>
<p>Der „allgemeine Grundfreibetrag“ ist für alle Steuerpflichtigen gleich und beträgt im Jahr 2025 12.084 € für Alleinstehende und 24.168 € für Verheiratete. Dieser Betrag erhöht sich durch Gesetzesbeschluss grundsätzlich jährlich.</p>
<p>Daneben wird der „individuelle Rentenfreibetrag“ gewährt. Er berechnet sich aus der Höhe Ihrer zu versteuernden individuellen Altersrente und wird bei Renteneintritt in Euro ermittelt und festgestellt. Dieser absolute Betrag bleibt während des Bezuges unverändert und wird in den Folgejahren immer wieder den zu versteuernden Rentenbetrag mindern. Sein zugrundeliegender Prozentsatz, mit dem das Finanzamt den steuerfreien Anteil festlegt, ist geringer, je später Sie Ihre Rente antreten: Er sinkt von 50,00 % im Jahr 2005 auf 16,50 % im Jahr 2025 und schließlich auf 0,00 % ab 2058.</p>
<p>Diese Senkung ist Teil einer Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Das vom Gesetzgeber beschlossene „Wachstumschancengesetz“ hat hier jüngst zwei Vorteile für Rentnerinnen und Rentner ergeben: Zum einen sind die Beiträge zu jeglichen Rentenversicherungen bereits ab 2023 vollständig als Sonderausgaben steuerlich absetzbar (bis zu einer Maximalgrenze). Zum anderen sinkt der jährliche Freibetrag um 0,50 % statt um 1,00 %. Hierdurch soll eine spätere Doppelbesteuerung vermieden werden, die in einzelnen Fällen aber möglich bleibt.</p>
<p>Um ein mögliches Risiko für sich einschätzen zu können sowie bei Fragen zur Besteuerung Ihrer Rente, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.</p>
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