Willkommen bei der
Ärzteversorgung Niedersachsen
Seit 60 Jahren sind wir als Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen für unsere Mitglieder und deren Familienangehörige ein verlässlicher Ansprechpartner für die Zukunftssicherung. Als berufsständisches Versorgungswerk zählt die Gewährung von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten zu unseren Hauptaufgaben. Der ständige Zugang von neuen Mitgliedern ermöglicht Kontinuität und damit Versorgungssicherheit.
Elektronisches GRV-Befreiungsverfahren
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sogenannte Befreiungsanträge, online gestellt werden. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihren Befreiungsantrag in nur wenigen Schritten stellen.
Hier geht es zum elektronischen Befreiungsantrag.
Die aktuellen Themen in der Übersicht
Möchten Sie für das Jahr 2025 freiwillige Zuzahlungen leisten? Dann achten Sie bitte drauf, dass diese bis zum 31. Dezember 2025 auf dem Konto der Ärzteversorgung Niedersachsen eingegangen sind.
Ab sofort steht Ihnen unter "Zahlen und Fakten" der Kurzbericht "Geschäftsjahr kompakt 2023" zur Verfügung.
3,74 % beträgt die Rentenerhöhung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum 1. Juli 2025. Die Ärzteversorgung Niedersachsen hat ihre Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2025 um 2,00 % erhöht. Warum die Ärzteversorgung den Vergleich mit der DRV gleichwohl keineswegs scheuen muss und die Ausgangsrenten des Versorgungswerkes in der Regel höher sind als die der DRV erfahren Sie hier.
Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Niedersachsen ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?



