Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit

Solange Sie als Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen Ihren ärztlichen Beruf nicht ausüben und keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben, sind Sie von der Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung Niedersachsen ausgenommen.