Sterbegeld

Beim Tod eines Mitglieds wird ein Sterbegeld gezahlt. Dieses beträgt 1.000,00 €, jedoch höchstens das Dreifache der dem Mitglied zum Zeitpunkt seines Todes zustehenden monatlichen Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente.

Das Sterbegeld steht nacheinander zu:

  • der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder
    der eingetragenen Lebenspartnerin/dem eingetragenen Lebenspartner,
  • den Kindern

Den Antrag auf Sterbegeld finden Sie hier.