Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeits-
rente

Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage den ärztlichen Beruf auszuüben, bietet Ihnen die Ärzteversorgung Niedersachsen finanzielle Unterstützung.

Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn

  • Sie aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche Ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung Ihres ärztlichen Berufs nicht mehr fähig sind,
  • Sie Ihre gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt haben,
  • die Berufsunfähigkeit länger als 90 Tage dauert und
  • Sie mindestens einen Beitrag geleistet haben.

Zurechnungszeit
Zusätzlich zu Ihren tatsächlich erworbenen Steigerungszahlen gewährt Ihnen die Ärzteversorgung Niedersachsen für den Zeitraum vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zur Vollendung Ihres 60. Lebensjahres eine Zurechnungszeit.

Rentenbeginn
Die Rentenzahlung beginnt mit der Einstellung der ärztlichen Tätigkeit, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten danach gestellt wird; andernfalls mit dem Monat der Antragstellung.

Den Rentenantrag und weitere Informationen finden Sie hier.