Störung der Telefonanlage im Mitglieder- und Renten-Service

Leider haben wir momentan eine Störung unserer Telefonanlage im Mitglieder- und Rentenservice. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, uns telefonisch zu erreichen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

2025-06-30T15:23:20+02:0030. Juni 2025|

Mit uns sind Sie gut versorgt!

Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Niedersachsen ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?

Keine Wartezeiten
Die Ärzteversorgung Niedersachsen kennt keine Wartezeiten. Was heißt das? Bereits mit Ihrer ersten Zahlung erwerben Sie sämtliche Leistungsansprüche. Dies kann insbesondere beim Berufsunfähigkeitsschutz von entscheidender Bedeutung sein.

Keine Hinzuverdienstgrenze
Zudem gibt es für Sie, die Mitglieder der Ärzteversorgung, keine Hinzuverdienstgrenzen beziehungsweise keine Anrechnung von Einkommen. Beziehen Sie eine (vorgezogene) Altersrente, können Sie weiterhin unbegrenzt Einkünfte erzielen, ohne dass diese auf die Rente angerechnet werden.

Berufsschutz und Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr
Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet das Versorgungswerk vollständigen Berufsschutz. Das betroffene Mitglied kann somit nicht auf berufsfremde Tätigkeiten verwiesen werden. Und der Berufsunfähigkeitsschutz der Ärzteversorgung bietet einen weiteren Vorteil: Bei Berechnung Ihrer Leistungshöhe wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren derzeitigen Beitrag bis zum 60. Lebensjahr in gleicher Höhe weitergezahlt hätten.

Kinderzuschuss
Berufsunfähigkeits- sowie Altersrentnerinnen und -rentner können zusätzlich zu ihrer Rente einen Kinderzuschuss erhalten. Dieser beträgt für Berufsunfähigkeitsrentnerinnen und -rentner 10,00 % und für Altersrentnerinnen und -rentner 5,00 %.

Keine Anrechnung von Einkommen
Auch auf die Hinterbliebenenrente werden weitere Einkommen nicht angerechnet. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Bezug einer eigenen Rente von einem Versorgungswerk und/oder aus einer Witwen- oder Witwerrente.

60 % Witwen- beziehungsweise Witwerrente
Mit einer Höhe von 60,00 % der Bezugsrente ist die Witwen- und Witwerrente der Ärzteversorgung Niedersachsen vergleichsweise hoch.

Sterbegeld
Ehepartnerinnen und -partner beziehungsweise Kinder von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld.

2025-05-28T12:45:36+02:0028. Mai 2025|

Aktuelle Information zum GRV-Befreiungsverfahren

Im Rahmen der Digitalisierung des Befreiungsverfahrens von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es eine Verzögerung.
Zum Jahreswechsel 2025 war vorgesehen, dass die DRV Antragsergebnisse elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt. Dieses digitale Verfahren verzögert sich auf unbestimmte Zeit.

Für Sie ändert sich vorerst nichts: Weiterhin müssen Sie das Ergebnis eines Antrags auf Befreiung selbst und in Papierform an Ihren Arbeitgeber rückmelden.

Was ist der Hintergrund des Antrags auf Befreiung?
Mitglieder des Versorgungswerks, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der DRV befreien lassen.

Wie ist das gegenwärtige Verfahren?
• Sie müssen online über das Antragstellerportal einen Antrag auf Befreiung bei uns stellen.
• Ihr Antrag wird von uns bearbeitet und anschließend elektronisch an die DRV weitergeleitet.
• Die DRV teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
• Das Ergebnis übermitteln Sie in Papierform an Ihren Arbeitgeber.

Wichtig: Der Antrag auf Befreiung muss bei jedem Arbeitgeberwechsel neu gestellt werden.

Weitere Informationen zum Befreiungsantrag finden Sie hier.

2025-01-14T13:05:12+01:0014. Januar 2025|

Ärzteversorgung bleibt über Weihnachten geschlossen

Am 27. und 30. Dezember 2024 ist die Ärzteversorgung Niedersachsen wegen der Feiertage geschlossen.

Bis zum 23. Dezember 2024 sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern für Sie da.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit!

2024-12-20T10:02:54+01:0020. Dezember 2024|

Sonderausgabenabzug

Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter, also auch zum berufsständischen Versorgungswerk, sind Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG).

(mehr …)

2024-01-23T11:56:27+01:0022. Dezember 2022|
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