
Von der Altersrente über die Berufsunfähigkeits- bis zur Hinterbliebenenrente: Die Ärzteversorgung Niedersachsen ist Ihre Partnerin für Zukunftssicherung. Doch welche Vorteile bietet das Versorgungswerk eigentlich?
Keine Wartezeiten
Die Ärzteversorgung Niedersachsen kennt keine Wartezeiten. Was heißt das? Bereits mit Ihrer ersten Zahlung erwerben Sie sämtliche Leistungsansprüche. Dies kann insbesondere beim Berufsunfähigkeitsschutz von entscheidender Bedeutung sein.
Keine Hinzuverdienstgrenze
Zudem gibt es für Sie, die Mitglieder der Ärzteversorgung, keine Hinzuverdienstgrenzen beziehungsweise keine Anrechnung von Einkommen. Beziehen Sie eine (vorgezogene) Altersrente, können Sie weiterhin unbegrenzt Einkünfte erzielen, ohne dass diese auf die Rente angerechnet werden.
Berufsschutz und Hochrechnung bis zum 60. Lebensjahr
Im Falle einer Berufsunfähigkeit bietet das Versorgungswerk vollständigen Berufsschutz. Das betroffene Mitglied kann somit nicht auf berufsfremde Tätigkeiten verwiesen werden. Und der Berufsunfähigkeitsschutz der Ärzteversorgung bietet einen weiteren Vorteil: Bei Berechnung Ihrer Leistungshöhe wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren derzeitigen Beitrag bis zum 60. Lebensjahr in gleicher Höhe weitergezahlt hätten.
Kinderzuschuss
Berufsunfähigkeits- sowie Altersrentnerinnen und -rentner können zusätzlich zu ihrer Rente einen Kinderzuschuss erhalten. Dieser beträgt für Berufsunfähigkeitsrentnerinnen und -rentner 10,00 % und für Altersrentnerinnen und -rentner 5,00 %.
Keine Anrechnung von Einkommen
Auch auf die Hinterbliebenenrente werden weitere Einkommen nicht angerechnet. Dies gilt auch bei gleichzeitigem Bezug einer eigenen Rente von einem Versorgungswerk und/oder aus einer Witwen- oder Witwerrente.
60 % Witwen- beziehungsweise Witwerrente
Mit einer Höhe von 60,00 % der Bezugsrente ist die Witwen- und Witwerrente der Ärzteversorgung Niedersachsen vergleichsweise hoch.
Sterbegeld
Ehepartnerinnen und -partner beziehungsweise Kinder von verstorbenen Mitgliedern erhalten ein Sterbegeld.